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   BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89   

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https://dejure.org/1989,7604
BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89 (https://dejure.org/1989,7604)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1989 - 4 B 85.89 (https://dejure.org/1989,7604)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1989 - 4 B 85.89 (https://dejure.org/1989,7604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschutz und Vermittlung von Abwehrrechten durch die "Sicherung der Erschließung" gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Anforderungen an die revisionseröffnende Darlegung von Urteilsrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß § 34 Abs. 1 BauGB (BBauG) - nur - nach Maßgabe der Grundsätze des in dem Begriff des Einfügens aufgehenden Rücksichtnahmegebotes (vgl. dazu BVerwGE 52, 122) Drittschutz vermittelt, im übrigen aber keinen nachbarschützenden Charakter hat (vgl. Einzelheiten in dem Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - ).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß § 34 Abs. 1 BauGB (BBauG) - nur - nach Maßgabe der Grundsätze des in dem Begriff des Einfügens aufgehenden Rücksichtnahmegebotes (vgl. dazu BVerwGE 52, 122) Drittschutz vermittelt, im übrigen aber keinen nachbarschützenden Charakter hat (vgl. Einzelheiten in dem Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - ).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89
    Aus den dargelegten Gründen greift auch die Rüge der Abweichung des Beschlusses des Berufungsgerichts von dem Urteil des Senats vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (BRS Bd. 30 Nr. 140 S. 257) nicht: Angesichts der Baulast, die eine Zufahrt von mindestens 3 m Breite sichert, kann von einer Eigentumsverletzung des Klägers schlechterdings keine Rede sein; der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit grundlegend von dem dem Urteil des Senats vom 26. März 1976 zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 10 S 471/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruch gegen die

    Darüber hinaus dient das bauplanungsrechtliche Erschließungserfordernis nur öffentlichen Interessen und hat keine drittbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.07.2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3 und vom 21.04.1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 21.05.2019 - 1 CS 19.474 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung berufen können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluss vom 21. April 1989 - BVerwG 4 B 85.89 - Hoppe/Stüer, Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht, 1995, Rn. 1271).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung

    § 34 Abs. 1 BauGB vermittelt - nur - nach Maßgabe der Grundsätze des in dem Begriff des Einfügens aufgehenden Rücksichtnahmegebots Drittschutz, hat im Übrigen aber keinen nachbarschützenden Charakter (BVerwG, Beschluss vom 21. April 1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen können (BVerwG, Beschluss vom 21. April 1989, a.a.O.; Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 1 CS 19.474

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz wegen Baunachbarrechts

    Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung, das im vorliegenden Fall aus § 30 Abs. 1 BauGB folgt, dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3; B.v. 21.4.1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 29.8.2015 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Mehrfamilienhaus - Befreiung von nicht

    Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung, das im vorliegenden Fall aus § 30 Abs. 1 BauGB folgt, dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3; B.v. 21.4.1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. v. 22.4.2022 - 1 CS 22.437 - juris Rn. 12; B.v. 21.5.2019 - 1 CS 19.474 - juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 03.12.2020 - 9 K 2356/19

    Vereinfacht Klagebefugnis Standsicherheit Wehrmachtsstollen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2010 - 4 B 19.10 -, juris, Rn. 3 und vom 21. April 1989 - 4 B 85.89 -, juris, Rn. 2.
  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Die Sicherung der Erschließung betrifft grundsätzlich nur öffentliche Belange, ihre Verletzung begründet somit keine nachbarlichen Abwehrrechte (BVerwG, B.v. 21.4.1989 - 4 B 85/89 - juris).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122

    Gerätehalle im Außenbereich; Anforderungen an einen privilegierten

    Eine Beeinträchtigung im Sinne dieser Vorschrift lässt sich nicht dadurch kompensieren, dass bestimmte öffentliche Belange für das Vorhaben streiten (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85/89 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619

    Erfolglose Nachbarklage gegen Wohnanlage für Betreutes Wohnen - Anordnung von

    Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3; B.v. 21.4.1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 1 CS 22.437 - juris Rn. 12).
  • VG München, 06.07.2016 - M 9 K 15.4853

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

    Eine Beeinträchtigung i. S. dieser Vorschrift ließe sich nicht dadurch kompensieren, dass andere öffentliche Belange für das Vorhaben sprechen (BVerwG, U. v. 8.11.1999 - 4 B 85/89 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 1 CS 22.437

    Drittanfechtung einer Baugnehmigung

  • VG München, 16.10.2019 - M 9 K 19.1176

    Nachbarklage - Notwegerecht

  • VG München, 16.03.2023 - M 11 K 21.2742

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung, keine Klagebefugnis eines "Nachbarn", der kein

  • VG Berlin, 09.09.1994 - 5 A 669.91

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Allgemeine

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